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   BVerwG, 18.06.1962 - V C 22.61   

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BVerwG, 18.06.1962 - V C 22.61 (https://dejure.org/1962,880)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1962 - V C 22.61 (https://dejure.org/1962,880)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1962 - V C 22.61 (https://dejure.org/1962,880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Verpflichtung einer Kommune zur Erstattung eines Anteils an den Spezialkosten für Anstaltspfleglinge eines Landesfürsorgeverbandes i.R.d. außerordentlichen Anstaltsfürsorge i.S.d. preußischen Ausführungsverordnung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1962, 835
  • DÖV 1962, 907
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.08.1960 - V C 174.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1962 - V C 22.61
    Damit sind die Voraussetzungen für eine Anfechtungsklage nach § 42 VwGO gegeben (vgl. Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG V C 174.59 - [NJW 1961, 234 = MDR 1961, 258 = DÖV 1961, 148]; OVG Münster in MDR 1956, 189).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Deshalb sind auch Anfechtungsklagen gegen nichtige oder unzulässige Verwaltungsakte (BVerwG, DVBl. 1962 S. 835) oder bei Zweifeln an der öffentlich-rechtlichen Natur der umstrittenen Maßnahme (BVerwG, DÖV 1961 S. 148) zulässig.
  • BVerwG, 07.08.1964 - II B 10.64

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Eine Abweichung von dem Urteil vom 18. Juni 1962 - BVerwG V C 22.61 - (DVBl. 1962 S. 835) kommt nicht in Betracht.

    Mit dieser Frage befaßt sich das Urteil vom 18. Juni 1962 - BVerwG V C 22.61 - nicht.

  • BVerwG, 30.01.1965 - II B 1.64
    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend klargestellt, daß gegen behördliche Maßnahmen, die zulässigerweise nicht in der Form von Verwaltungsakten ergehen können, aber irrtümlich als solche getroffen werden oder den Anschein eines Verwaltungsaktes haben oder deren Rechtsnatur als Verwaltungsakt zweifelhaft ist, die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zulässig ist (vgl. BVerwG Urteil vom 18. Juni 1962 - BVerwG V C 22.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 42 VwGO Nr. 7]; BVerwGE 16, 116 [127]; 18, 1 [3, 5]; 18, 154 [155]).

    Das Berufungsurteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 18. Juni 1962 - BVerwG V C 22.61 -.

  • VGH Hessen, 27.07.1989 - 6 TH 1651/89

    Anweisung einer Kommunalaufsichtsbehörde an eine Gemeinde nach GemO HE § 139, den

    Daß es sich bei der Anweisung vom 2. Januar 1989 um einen Verwaltungsakt handelt, folgt bereits aus ihrem äußeren Erscheinungsbild (vgl. dazu Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 42 Rdnr. 13 und Kopp, VwVfG, 4. Aufl. 1986, § 35 Rdnr. 30, ferner BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1962 - V C 22.61 -, DÖV 1962, 907 und Urteil vom 31. August 1960 - V C 174.59 -, NJW 1961, 234).
  • BVerwG, 08.04.1970 - VII B 7.70

    Erstattung von Kanalanschlussgebühren - Eröffnung des Verwaltunngsrechtswegs bei

    Denn der Verwaltungsrechtsweg ist auch dann eröffnet wenn eine Behörde unzulässigerweise auf dem Gebiet des Zivilrechts einen Verwaltungsakt erläßt (vergl. Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG V C 174.59 - = DÖV 1961, 148; BGH NJW 1961, 2278; siehe auch Urteil vom 18. Juni 1962 - BVerwG V C 22.61 - = DÖV 1962, 907 und BVerwGE 16, 1 [BVerwG 24.10.1962 - IV C 246/60]).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 7 B 67.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    In der von der Beschwerde angeführten Entscheidung vom 18. Juni 1962 - BVerwG 5 C 22.61 - (DÖV 1962, 907) hat das Bundesverwaltungsgericht zu einer anderen Frage - bejahend - Stellung genommen, nämlich dazu, ob die Anfechtungsklage zulässig sei, wenn die Behörde eine öffentlich-rechtliche Geldleistungspflicht zu Unrecht durch Verwaltungsakt festsetze.
  • OVG Saarland, 25.10.1968 - II R 13/68

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die Anbringung einer Werbeanlage;

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